Neureglung im Kreis Fulda zur Nutzung der Bürgerhäuser: 3G oder 2G
Einheitliches Vorgehen im Landkreis Fulda:
3G-Reglung bei 80-Prozent-Platzauslastung oder 2G bei Vollauslastung
Veranstalter können sich in den Bürgerhäusern ab sofort zwischen einer Zugangslösung mit einer 3G-Regelung bei 80-prozentiger Sitzplatzlatzauslastung (aufgelockertes Sitzmuster) und einer 2G-Regelung bei Vollauslastung entscheiden. Im ersten Fall gilt zusätzlich eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
Die Regelung für die Bürgerhausnutzung im Detail: Entweder 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet – Anti-Gen Test nicht älter als 24 h) + aufgelockertes Sitzmuster bis zu 80 Prozent der Sitzplatzkapazitäten + Maskenpflicht (FFP2, KN95 oder medizinische Maske) bis zum Sitzplatz. Oder 2G-Regelung (Geimpft und Genesen) bei Vollbelegung der Bürgerhäuser. Die Regelung gilt sowie für öffentliche wie für private Veranstaltung sowie für die Nutzung der Bürgerhäuser durch Vereine.
Grundsätzlich gilt, dass die Veranstalter auf die jeweils gültige Verordnung verwiesen werden und für deren Einhaltung verantwortlich sind. Die Veranstalter sind verpflichtet, die gewählte Zugangsregelung (3G oder 2G) bei Betreten des Bürgerhauses zu kontrollieren. Ab einer Personenzahl von 25 Teilnehmern ist ein Hygienekonzept (nicht bei 2G) vorzuhalten. Ausnahme sind berufliche Veranstaltungen und Gremiensitzungen: Hier ist grundsätzlich kein Hygienekonzept notwendig, jedoch das Tragen einer Maske bis zum Erreichen des Sitzplatzes.
Hier gibt es weitere Informationen des Landes Hessen zum Nachweis für die Negativtestung bzw. den Genesenen-Status:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/geimpft-genesen-getestet