Angekündigte Witterungsverhältnisse: Info Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

Aufgrund der angekündigten Witterungsverhältnisse macht der Gemeindevorstand darauf aufmerksam, dass in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Nüsttal festgelegt ist, dass die Anlieger bei Schneefall die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen haben.

Die vom Schnee geräumten und bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Deshalb muss sich der später Räumende bzw. Streuende soweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken anpassen. Der Schnee von den Grundstücken (Parkplätzen) der Anlieger darf nicht auf die Straße geschoben werden, sondern ist auf den Grundstücken zu lagern.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Nüsttal sowohl die Eigentümer und Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke grundsätzlich zum Schneeräumen und Streuen des Gehweges verpflichtet. Die abwechselnde Räum- und Streupflicht wechselt jeweils am 31. Dezember. Der einseitige Gehweg ist im Jahr 2024 von den Anliegern der Grundstücke zu räumen und notfalls zu bestreuen, deren Hausnummern mit einer geraden Zahl (2, 4, 6. usw.) endet. Ab Januar 2025 von den Anliegern der Grundstücke mit einer ungeraden Zahl (1, 3, 5 usw.)

Die Gehwege sind von morgens 7.00 Uhr bis abends 20.00 Uhr in verkehrssicherem Zustand zu halten. Als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz sollte nur in seltenen Ausnahmefällen Verwendung finden.

Auf Straßen, an denen Gehwege nicht vorhanden sind, haben die Anlieger dem Fußgängerverkehr dienende sonstige Straßenteile in einer Mindestbreite von 1,50 m zu räumen und erforderlichenfalls zu bestreuen.

Der Gemeindevorstand appelliert an alle Anlieger der Gemeinde ihrer Schneeräum- und Streupflicht nachzukommen.

Parkende Fahrzeuge auf den Anliegerstraßen

Die Anlieger, die ihre Fahrzeuge auf der Straße oder Straßenkreuzungen parken, werden gebeten, in den Wintermonaten einen anderen Abstellplatz für ihr Fahrzeug zu suchen. Das Schneeräumfahrzeug kann die engen Straßen in der Gemeinde nur räumen, wenn abgestellte Fahrzeuge die Fahrbahn nicht behindern.

 Unterstützung Winterdienst

Wir freuen uns, dass wir Thorsten Böhm als Unterstützung im Winterdienst gewinnen konnten und wünschen ihm hierbei viel Erfolg. Er wird die Flächen übernehmen, welche in den vergangenen Jahren von Thomas Kapelle geräumt wurden. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei Thomas Kapelle für die langjährige gute Zusammenarbeit.

Der Gemeindevorstand