Zwischenbericht zur Sperrung des Wirtschaftsweges Friedhof Hofaschenbach – Brunnenstraße
Bezugnahme zur Fragestunde der Bürger/innen im Anschluss zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.06.2022
Fragen wurden insbesondere zur Verkehrsregelung und Sperrung der L 3258 gestellt. Es wurden unter anderem folgende Themen angesprochen:
- Ampelprüfung Wirtschaftsweg Friedhof
- Einbahnstraßenführung über den Wirtschaftsweg „Haide“ und Brunnenstraße
- Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30
- Begrenzung zulässiges Gesamtgewicht
- Ausstellung von Einzelfahrberechtigungen
Die Gemeindeverwaltung prüft derzeit die verschiedenen Anfragen.
Inzwischen ergibt sich folgender Sachstand (28.06.2022):
Der Wirtschaftsweg wurde erneut gemeinsam mit Hessen Mobil und der Verkehrspolizei besichtigt. Die straßenverkehrliche Bewertung und Beschilderung durch die Gemeinde wurde grundsätzlich bestätigt (Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr, Öffnung für die Anlieger). Sie wird daher bis auf Weiteres beibehalten.
Der Vorschlag einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zum Schutz der Radfahrer/innen und Fußgänger/innen konnte geprüft werden. Diese Anregung wurde durch die Verkehrspolizei bekräftigt, sodass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h festgesetzt wird.
Aus haftungsrechtlichen und tatsächlichen Gründen wird die Gemeinde außerdem darauf hinweisen, dass die Bankette nicht befahrbar ist. Da es bei der gepflasterten Fläche zwischen den beiden Friedhofsbereichen bereits zu Setzungen gekommen ist, wird sehr wahrscheinlich auch noch ein Hinweis auf Straßenschäden folgen.
Im Weiteren hat Hessen Mobil die Anregung umgesetzt, bereits an der B 84, Abzweig Haselstein, eine Tafel mit der Information über die Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Hofaschenbach anzubringen.
Von den Teilnehmer/innen der Fragestunde wurde unter anderem die Einrichtung einer Verkehrsregelung über eine Lichtsignalanlage (Ampel) als Variante angeregt. Um Angebote für diese Variante einholen zu können, ist es notwendig, die erforderlichen Verkehrsmengen sowie die Art der Verkehrsteilnehmer/innen (KFZ, Radfahrer, Fußgänger usw.) vorzugeben. Daher wird die Gemeinde Nüsttal in der nächsten Zeit einige Verkehrszählungen durchführen.
Mit der Polizeistation und der Verkehrspolizei wurde vereinbart, dass diese die Kontrollen, insbesondere zu Beginn der Bauzeit, durchführen sollen. Verkehrsteilnehmer/innen, die keine Anlieger sind, werden zur Nutzung der offiziellen Umleitung aufgefordert.
Die weiteren Anregungen aus der Fragestunde der Sitzung der Gemeindevertretung (Einbahnstraßenregelung über den Wirtschaftsweg und in die andere Richtung über den alten Postweg von Morles über die Haide; Begrenzung des zulässigen Gesamtgewichtes; Ausstellung von Einzelfahrberechtigungen) werden zurzeit noch auf ihre Machbarkeit und Notwendigkeit geprüft. Über die Ergebnisse soll in Kürze in Form einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vor Ort berichtet werden. Der Sitzungstermin und Treffpunkt werden frühzeitig bekannt gegeben.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Nüsttal weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der 27. Kalenderwoche, in der Zeit vom 4.- 8. Juli, eine weitere Kontrolle durch den Ordnungsbehördenbezirk Eichenzell durchgeführt wird.
Berechtigt zum Befahren des Wirtschaftsweges sind aktuell lediglich der Schul- und Kindergartenbusbetrieb, Einsatzfahrzeuge sowie die Besucher/innen des Friedhofes Hofaschenbach als Anlieger des Weges.